Nachteilsausgleich und Notenschutz

Bei Fragen und Anliegen zum Thema Nachteilsausgleich und Notenschutz berät Sie unsere Schulpsychologin Frau Brückner (s. „Hilfsangebote“ –> „Schulpsychologin“).

 

Dokumente zum Thema Nachteilsausgleich/Notenschutz

 

Wichtige Hinweise bei bereits diagnostizierter Lese-/Rechtschreibstörung

  • Beim Übertritt ans Gymnasium: Bitte lassen Sie Frau Brückner die Testergebnisse aus der Grundschule sowie den Bescheid über die gewährten Maßnahmen zukommen.
  • Außerschulische Diagnostik (z.B. bei einem Kinder- und Jugendpsychotherapeuten): Bitte lassen Sie Frau Brückner die Testergebnisse und das Attest über die diagnostizierte Lese-/Rechtschreibschwäche zukommen.