Nachteilsausgleich und Notenschutz
Bei Fragen und Anliegen zum Thema Nachteilsausgleich und Notenschutz berät Sie unsere Schulpsychologin Frau Brückner (s. „Hilfsangebote“ –> „Schulpsychologin“).
Dokumente zum Thema Nachteilsausgleich/Notenschutz
Wichtige Hinweise bei bereits diagnostizierter Lese-/Rechtschreibstörung
- Beim Übertritt ans Gymnasium: Bitte lassen Sie Frau Brückner die Testergebnisse aus der Grundschule sowie den Bescheid über die gewährten Maßnahmen zukommen.
- Außerschulische Diagnostik (z.B. bei einem Kinder- und Jugendpsychotherapeuten): Bitte lassen Sie Frau Brückner die Testergebnisse und das Attest über die diagnostizierte Lese-/Rechtschreibschwäche zukommen.